Leitlinie zum Ovarialkarzinom aktualisiert: Neue Therapieempfehlungen bei der Rezidiv-Therapie
Im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie wurde die S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ überarbeitet. Wesentlich angepasst wurden unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) das Kapitel „Pathologie” sowie die Empfehlungen zur Rezidiv-Therapie.
Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) die S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren“ aktualisiert. In der nunmehr sechsten Version wurde das Kapitel „Pathologie“ vollständig überarbeitet. Zudem wurden aufgrund neuer Studiendaten insbesondere die Empfehlungen zur Rezidiv-Therapie angepasst. An der Erstellung der S3-Leitlinie waren 30 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Finanziert wurde sie von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie.
Eierstockkrebs verläuft oft lange Zeit symptomfrei für die betroffenen Frauen. Ovarialkarzinome werden deshalb meist erst in einem fortgeschrittenen Tumorstadium diagnostiziert, was mit einer schlechten Prognose einhergeht: Im Jahr 2020 erkrankten 7.180 Frauen an Eierstockkrebs und 5.265 starben daran¹. Nach Brustkrebs ist Eierstockkrebs somit die zweithäufigste tödliche gynäkologische Krebserkrankung. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 68 Jahren. Bis zu 25 Prozent aller an Eierstockkrebs erkrankten Patientinnen haben eine erbliche Vorbelastung ‒ sie weisen Genveränderungen auf, die das Erkrankungsrisiko erhöhen.
Auswirkungen der aktualisierten WHO-Klassifikation von Ovarialkarzinomen auf die Pathologie
Im Jahr 2020 hat die WHO die Klassifikation von Tumoren der weiblichen Reproduktionsorgane aktualisiert. In Bezug auf Ovarialkarzinome wurden frühere Einteilungen durch ein Konzept von fünf großen, pathogenetisch unabhängigen, histologisch und molekular unterschiedlichen Gruppen der Ovarialkarzinome abgelöst. „Diese WHO-Aktualisierung brachte Veränderungen für die Pathologie, die wir in der vorliegenden Leitlinie berücksichtigt haben. Sie betreffen u.a. einzelne histologische Typen der Ovarialkarzinome. Neben umfassenden Details zur Charakterisierung der Tumoren haben wir außerdem Angaben zur molekularen Aufarbeitung integriert“, erläutert Prof. Dr. Uwe Wagner vom Universitätsklinikum Marburg. Er ist Koordinator der S3-Leitlinie.
Operative und medikamentöse Therapie mit Neuerungen in der Rezidiv-Therapie
Als Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Ovarialkarzinoms wird in der Regel eine Operation durchgeführt, an die sich eine platinhaltige Chemotherapie anschließt. Je nach Tumorstadien kommen auch Kombinationstherapien zur Anwendung. Nach Abschluss der Chemotherapie sollte bei Patientinnen mit weitfortgeschrittenen Stadien von Eierstockkrebs (III–IV) eine zusätzliche Erhaltungstherapie erfolgen. Hierbei kommen zwei Wirkstoffklassen zum Einsatz: Antikörper, die die Neubildung von Blutgefäßen und damit das Tumorwachstum hemmen oder PARP-Inhibitoren, die DNA-Reparaturmechanismen bei durch Zytostatika vorgeschädigten Krebszellen hemmen – in manchen Fällen auch eine Kombination davon.
Bei Rezidiven von Ovarialkarzinomen gibt es Neuerungen in den Therapieempfehlungen. Wagner erläutert dazu: „Nach Vorliegen der Daten zur DESKTOP III Studie² haben wir die Empfehlungen zur operativen Rezidiv-Therapie aktualisiert. Denn bei Patientinnen mit einem ersten Rezidiv des Ovarialkarzinoms führt die chirurgische komplette Entfernung gefolgt von einer Chemotherapie zu einer Verbesserung des Gesamtüberlebens. Ziel einer solchen OP ist die makroskopische Komplettresektion.“ Zugleich führen diese Studienergebnisse auch zu Empfehlungsänderungen in der medikamentösen Rezidiv-Therapie: Vor dem Einsatz einer Systemtherapie im ersten Rezidiv soll die Möglichkeit einer operativen vollständigen Rezidiv-Resektion in einem Gynäko-Onkologischen Zentrum geprüft werden.
Eine neue Behandlungsoption gibt es für Frauen, die an einem serösen low-grade Karzinom erkrankt sind. Diese Karzinome bilden eine seltene Subgruppe der Ovarial-, Tuben- und Peritoneal-Karzinome, die durch eine geringere Aggressivität charakterisiert sind. Bei Patientinnen mit mindestens einer Platin-basierten Vorbehandlung und Rezidiv eines low-grade serösen Ovarialkarzinoms kann eine Behandlung mit einem MEK-Inhibitor erfolgen, der in einen Signalweg im Zellzyklus eingreift (DGGG, Dr. Zimmermann-Picht).
Migräne im Fokus: Eine Podcastfolge zu den Schnittpunkten von Gynäkologie und Schmerzmedizin
Expertinnen “Schmerzmedizin konkret” – ein Podcast, der von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) ins Leben gerufen wurde, lud Frau Prof. Barbara Schmalfeldt, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ein, um sich mit Herrn Prof. Hartmut Göbel, Leiter des DGS-Exzellenzzentrums in Kiel, über die Diagnostik und Therapie von Kopfschmerzen, explizit Migräne, auszutauschen. Die Expertinnen und Experten gewährten dabei einen Einblick in die Berührungspunkte der Gynäkologie und Schmerzmedizin.
Einfluss von Hormonen auf den Kopfschmerz
Angesprochen werden im Podcast unterschiedliche Formen von Kopfschmerz und Migräne, die von Hormonen beeinflusst wird. So spricht Prof. Schmalfeldt beispielsweise von der menstruellen Migräne, die häufig in den Phasen auftritt, in denen der Östrogenspiegel sinkt. Aber auch in der Menopause können Hormonschwankungen zu Kopfschmerzen führen. Das Gehirn hat viele Östrogenrezeptoren, so werden unter anderem das Schmerzempfinden oder die Durchblutung hormonell beeinflusst. Wenn Östrogene aktiviert werden, kann dies sowohl eine positive als auch eine negative Wirkung auf Migränesymptome wie Kopfschmerz und Aura haben. In der gynäkologischen Anamnese ist die Frage nach Kopfschmerz bzw. Migräne ein wichtiger Faktor, der in der Therapie der Patientinnen bedacht werden muss, vor allem auch im Hinblick auf das zum Teil erhöhte Schlaganfallrisiko von Migräne-Betroffenen. Wichtig für die Behandlung ist zudem, die Meinung der Patientinnen mit einzubeziehen, da auch die Lebensumstände der Betroffenen von Bedeutung sind.
Der Podcast zeigt, wie komplex die Interaktion zwischen Schmerz und Hormonen ist, weshalb die Zusammenarbeit sowie der fachübergreifende Austausch essenziell für die Optimierung der Versorgung ist. Neben dem Kopfschmerz gibt es in der Gynäkologie noch viele weitere Schmerztypen, deren Therapie anhand der Kooperation zwischen DGGG und DGS ergründet werden soll.
„Gynäkologin trifft Kopfschmerzexperten“ – Hier ist der Link zum Podcast:
FAQ: Fragen und Antworten rund um den Kaiserschnitt
Expertinnen und Experten aus der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG) beantworten die häufigsten Fragen zum Kaiserschnitt. Sie sprechen dabei unter anderem über aktuelle Kaiserschnittraten sowie Vor- und Nachteile der OP.
Die Kaiserschnittrate ist in den bundesdeutschen Geburtskliniken in den vergangenen Jahren gestiegen. Diese häufig gestellten Fragen rund um die „Sectio caesarea“ haben unsere Expertinnen und Experten der AGG beantwortet.
Hier ist der Link:
Wann kommt mein Baby auf die Welt?
Schwanger mit dir: Geburts- und Terminrechner für Schwangere!Der BVF hat einen neuen Geburtsterminrechner auf der Webseite der Schwangerenvorsorgekampagne www.schwanger-mit-dir.de gestartet. Dieser Rechner ermöglicht es, werdenden Müttern den voraussichtlichen Geburtstermin anhand verschiedener Methoden wie dem ersten Tag der letzten Periode oder dem Tag der künstlichen Befruchtung zu berechnen.
Besonders praktisch: Der Rechner zeigt auch alle relevanten Zeiträume für frauenärztliche Vorsorgeuntersuchungen und maternalen Impfungen an. So erhalten Schwangere einen ersten Einblick in die Möglichkeiten der frauenärztlichen Schwangerenvorsorge und einfache Fragen, wann die möglichen Untersuchungen anstehen, können auch über die Webseite geklärt werden.
Direkt zum Geburtsterminrechner? Hier ist der Link:
20 Jahre Praxis Dr. Zimmermann-Picht
Ich danke meinen lieben Mitarbeitern für eine wunderbare Zeit, die kreativen Geschenke zum Jubiläum und freue mich auf die nächsten gemeinsamen Jahre.
Aber natürlich möchte ich auch Ihnen persönlich danken. Vor allem für Ihr Vertrauen. Ohne Sie wäre diese fantastische Reise niemals möglich gewesen. Danke, danke, danke!
Es grüßt Sie herzlich, Ihre Susanne Zimmermann-Picht.
Noch mehr Wohlfühlatmosphäre nach Praxisrenovierung
Unsere Praxis erstrahlt nach umfangreichen Renovierungsarbeiten in den letzten Wochen im neuen Glanz. Die moderne und dynamische Farbgestaltung hebt die Stimmung, das Wohlgefühl unserer Patientinnen und unterstützt auch unsere tägliche Arbeit. Freuen Sie sich Sie bei Ihrem nächsten Besuch auf frische Akzente und neue gestalterische Details.
Informieren statt verbieten: Die IGeL-Ultraschall-Bewertung vom Patientenbeauftragten Stefan Schwartze ist ein Rückschritt für die Frauengesundheit
Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) hat sich zum Ziel gesetzt, evidenzbasierte Informationen zur Frauengesundheit zu verbreiten und gleichzeitig die wertvolle Arbeit von Frauenärztinnen und Frauenärzten für die Versorgung von Mädchen und Frauen in jeder Lebensphase in den Vordergrund zu stellen. Dabei vertritt der BVF die Auffassung, dass informierte Patientinnen bessere Entscheidungen treffen und eine Verbotsempfehlung hinsichtlich der Ultraschall-IGeL wie in der aktuellen Aussage von Stefan Schwartze angekündigt, einen Rückschritt für die Selbstbestimmung der Frau und auch einen Rückschritt für die Frauengesundheit bedeuten.
Zur Richtigstellung der abwertenden Aussage: Keine alleinige Früherkennung von Eierstockkrebs
Frauenärztinnen und -ärzte bieten keinen eingeschränkten „Ultraschall der Eierstöcke zur Früherkennung von Krebs“ an. Die benannte Selbstzahler-Leistung ist eine umfassende Ultraschall-Untersuchung des „kleinen Beckens“. Diese schließt die Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und die Zwischenräume zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis zum Beckenboden ein.
Dieser transvaginale Ultraschall, bei dem die Situation im gesamten kleinen Becken untersucht wird, wird ebenso wie auch der Ultraschall der Brust von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht besteht – also etwa Symptome oder insbesondere ein auffälliger Tastbefund vorhanden sind. Frauenärztinnen und -ärzte können diese Leistung ohne konkreten Krankheitsverdacht nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zur Verfügung stellen.Vorteilhaft ist dieser Ultraschall z.B. als Komplementierung der regulären gynäkologischen Untersuchung – und dann auch über die Tastuntersuchung hinaus – insbesondere bei Frauen, bei denen eine Tastuntersuchung aufgrund körperlicher Disposition schwierig ist. Also bei übergewichtigen Mädchen und Frauen und bei solchen, bei denen durch die Anspannung der Bauchdecke kein eindeutiger Tastbefund möglich ist.
Wie bei allen medizinischen Befunderhebungen, kann eine Diagnose zu Beunruhigung führen, selbst wenn sie in der Folge keinerlei Konsequenz hat. Von großer Bedeutung in dieser Situation ist die frauenärztliche Einschätzung des Befundes und die anschließende Aufklärung und Beratung der Patientin. Immer ist eine individuelle ärztliche Betrachtung wichtig, auch um Fehldeutungen und -einschätzungen von Patientinnen – z.B. aufgrund unqualifizierter Informationen aus dem Internet – zu vermeiden. Im Ultraschall können sich eine Vielzahl von Erkrankungen zeigen, wie etwa Myome, Endometriose, Zysten oder Flüssigkeitsansammlungen. Man kann mit dieser Untersuchung auch Veränderungen entdecken, die noch keine Symptome verursachen und auch einem Tastbefund gar nicht zugänglich wären. Eine Behandlung orientiert sich dann an individuellen Faktoren wie u.a. Beschwerden, der Einschätzung des Komplikations- und auch Entartungsrisikos und dem weiteren Verlauf. Die generelle Behauptung, ein Ultraschall würde unnütze Operationen nach sich ziehen, ist falsch, da vor einer solchen im Krankenhaus zunächst – ebenfalls per Ultraschall und gegebenenfalls weiterer bildgebender Verfahren – die OP-Indikation überprüft wird; es gilt also das 4-Augen-Prinzip.
Anstatt Verbotskultur: Informiertheit und Selbstbestimmung der Patientin fördern
Anstatt Patientinnen zu suggerieren, einzelne Untersuchungen hätten keinen konkreten Nutzen und würden mehr Schaden als Nutzen anrichten, sollte die Informiertheit der Patientin und deren Selbstbestimmung gefördert werden.
Fazit: Differenzierungen notwendig
Ungeachtet der Tatsache, dass der vaginale Ultraschall nicht zur Früherkennung des Ovarialkarzinoms im Rahmen eines generellen Screenings – also außerhalb eines Risikokollektivs – geeignet ist, visualisiert diese Untersuchungsmethode gut das gesamte kleine Becken. Differenziert eingesetzt ist der vaginale Ultraschall ein sehr wichtiges Kriterium in der gynäkologischen Befunderhebung. Auch die Behauptung des Patientenbeauftragten, dass gynäkologische Fachgesellschaften die Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke ablehnen ist, ist unzutreffend. Der Berufsverband der Frauenärzte, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, sowie die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin informieren umfassend und richtig über Sinn und Zweck des Ultraschalls der Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Harnblase und der Zwischenräume im gesamten kleinen Becken.
Quelle: BVF und Dr. Zimmermann-Picht
Kopfschmerzen in der Schwangerschaft?
Haben Sie manchmal Kopfschmerzen in der Schwangerschaft? Dann ist der Griff zur Kopfschmerztablette nicht die erste Wahl. Oft hilft schon Bewegung an der frischen Luft, ausreichend Flüssigkeit, eine Nackenmassage, ein Wärmepflaster oder Schlaf.
Und wenn nicht? Dann sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt darüber, was Sie unbedenklich einnehmen können und dürfen.
Ein interessantes Audio zum Thema Kopfschmerzen bietet die Instagramseite „schwangermitdir“.
Click it: https://www.instagram.com/p/C4-aXD6NlmC/?hl=de
Beste Grüße,Dr. Susanne Zimmermann-Picht
SCHWANGER MIT DIR
Wir Frauenärztinnen und -ärzte empfehlen gerne das Instagram-Portal „Schwanger mit Dir“.
- alles rund um die Schwangerschaft
- einfach und verständlich erklärt
Am besten testen unter:
https://www.instagram.com/schwangermitdir/
Unsere Praxis finden Sie auf Instagram unter:
https://www.instagram.com/dr.susannezimmermannpicht/
Beste Grüße,Dr. Susanne Zimmermann-Picht
(Quellen Dr. Zimmermann-Picht, dggg.de).
Das Bundesamt für Strahlenschutz warnt Schwangere vor dem Konsum von Paranüssen
Kinder, Schwangere und stillende Mütter sollten Paranüsse meiden, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz mit. Diese können im Gegensatz zu anderen Nussarten ungewöhnlich hohe Mengen an radioaktivem Radium enthalten.
In der Schwangerschaft ist Kalzium für das Knochenwachstum des ungeborenen Kindes wichtig. Im Körper der werdenden Mutter intensiviert sich in dieser Zeit unter anderem der Knochenumbau. Durch den Konsum von Paranüssen vermehrt sich Kalzium (und damit auch das chemisch ähnliche Radium) im Körper.
Für gesundheitliche Folgen für das ungeborene Kind ist die Menge an Radium, die die werdende Mutter mit Lebensmitteln zu sich nimmt, und auch der Zeitpunkt der Aufnahme durch die Mutter entscheidend. Hat die werdende Mutter vor der Schwangerschaft radioaktive Teilchen aufgenommen, die zu Beginn der Schwangerschaft noch in ihrem Körper sind, können diese ebenfalls zur Strahlendosis des Kindes beitragen.
In der Stillzeit trägt Kalzium zum Knochenwachstum des Säuglings bei. Auch in dieser Phase spielt der Zeitpunkt der Radiumaufnahme eine Rolle. Besonders ungünstig ist die Woche nach der Geburt, da sich die Zusammensetzung der Muttermilch nach der Geburt ändert und die sogenannte „reife Milch“ sich erst allmählich ausbildet. Hat die werdende Mutter vor der Stillzeit radioaktive Teilchen aufgenommen, die zu Beginn der Stillzeit noch in ihrem Körper sind, können diese ebenfalls zur Strahlendosis des Kindes beitragen. Während der Stillzeit gehen aufgenommene Teile des Radiums in die Muttermilch über und können dem Säugling durch Stillen zugeführt werden.
Schwangere und stillende Frauen sollten demnach vorsorglich auf den Verzehr von Paranüssen verzichten, um ihr Kind vor der unnötigen zusätzlichen Strahlendosis zu schützen.
(Quellen Dr. Zimmermann-Picht, dggg.de).
Kennen Sie schon die Aktion PRAXENKOLLAPS?
Liebe Patientinnen – worum geht es bei dieser Aktion konkret?
Die ambulante Versorgung in Deutschland steht fast am Abgrund. Die desolaten Rahmenbedingungen haben sich durch jahrelange politische Fehlentscheidungen entwickelt. Sie lassen keine ausreichende Betreuung der Bevölkerung auf dem benötigten Niveau mehr zu. Terminnot, fehlende Medikamente und vermehrt schließende Praxen sind schon heute ganz konkrete Folgen davon.
ES GEHT UM KAUM WENIGER ALS UM DIE GESUNDHEIT DER BEVÖLKERUNG IN DEUTSCHLAND
Um einen Kollaps der ambulanten Versorgung zu verhindern, sind umgehend Maßnahmen erforderlich, die helfen, die wegbrechenden Strukturen kurzfristig zu stärken. Die wohnortnahe ambulante ärztliche und psychotherapeutische Medizin ist das Rückgrat der medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung. Sie ist unentbehrlich, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu schützen und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern. Wenn unsere Patienten die bisher gut funktionierende Betreuung in den Haus- und Facharztpraxen erhalten wollen, so müssen sie sich selbst in der Öffentlichkeit klar dazu äußern. Auch sie müssen ihre Sorgen in den politischen Gremien, bei ihren gesetzlichen Krankenkassen, aber auch in den Medien deutlich machen.
Um den bisherigen Kurs der Politik, derzeit angeführt von Herrn Prof. Lauterbach, ändern zu können, braucht es den Druck der Bevölkerung, denn dies sind auch Wählerstimmen. Die Bevölkerung ist hiermit gerne aufgerufen, für den Erhalt der ambulanten medizinischen Versorgung bei ihren Haus- und Fachärzten, sowie ihren Psychotherapeuten aktiv zu werden. Tut sie das nicht, wird diese zugangsfreie medizinische Versorgung, um die uns aktuell noch große Teile der Welt beneiden, fast verschwinden und es droht sogar der Ausbau einer staatlich kontrollierten Medizin.
Wir unterstützen die Aktion „Praxenkollaps“ und finden es wichtig, auch unsere geschätzten Patientinnen darüber zu informieren. Machen Sie sich aber gerne Ihr eigenes Bild (siehe bitte den u.a. Link).
Es grüßt Sie herzlich, Ihre Dr. Susanne Zimmermann-Picht
Mehr Infos unter: https://praxenkollaps.de
Ab sofort bei uns: Das Elektronisches Rezept (E-Rezept) – mehr Komfort, fälschungssicher und weniger Wege für Sie
Liebe Patientinnen,
ab Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend. Wir stellen jetzt schon um und möchten Sie gerne kurz über die Praxisabläufe informieren. Das E-Rezept können Versicherte nun auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie diese in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken. Die Einlösung mit der eGK ist neben der Verwendung der App oder des Papierausdrucks nun die dritte Option für Versicherte, das E-Rezept zu nutzen.
Für Patienten bedeutet die einfache Nutzung des E-Rezepts mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden und das Medikamentenmanagement wird verbessert. Und auch den Apotheken bringt das Einlösen mit der eGKohne aufwendige Authentifizierung Erleichterung im Arbeitsalltag. Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.
Was bedeutet die Umstellung konkret für Sie als Patientin?
Voraussetzung für die Erstellung eines E-Rezeptes ist, dass Ihre Versichertenkarte für das Quartal in der Praxis eingelesen wurde.
Nach Einhaltung einer Bearbeitungszeit kann Ihr Rezept unter Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Ein Ausdruck erfolgt nur noch in Ausnahmefällen.
Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Übrigens: Hilfsmittel und Privatrezepte können nicht als E-Rezept ausgestellt werden. Diese werden weiterhin in Papierform ausgedruckt.
Wenn Sie mehr über das E-Rezept erfahren möchten, dann informieren Sie sich auf der Seite der Gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept – oder sprechen Sie uns jederzeit gerne persönlich an
(Quellen: Dr. Zimmermann-Picht, Bundesministerium für Gesundheit).
Neue Krebs-Bluttests: Warnung vor falschen Erwartungen
Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Beherrschung von Krebs. Ziel ist die Senkung der Krankheitsbelastung und der Sterblichkeit durch die Entdeckung bösartiger Erkrankungen in einem frühen Stadium. Risiken von Früherkennungsmaßnahmen liegen in den Belastungen durch die Untersuchung selbst, in der Überdiagnostik durch die Abklärung unklarer Befunde und in der Übertherapie durch die Behandlung von Erkrankungen, die im Laufe des Lebens der Betroffenen keine Beschwerden verursacht und nicht zum Tod geführt hätten.
Derzeit gibt es in Deutschland nur wenige, von den Krankenkassen finanzierte Programme zur Krebsfrüherkennung. Sie betreffen Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs. Darüber hinaus werden aktuell im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein neues Programm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie und eine Ausweitung der Brustkrebs-Früherkennung vorbereitet.
Ein Hoffnungsträger für die genauere und auch einfachere Krebsfrüherkennung sind Bluttests. Als sogenannte Tumormarker werden sie schon seit mehreren Jahrzehnten eingesetzt. Allerdings war ihre Genauigkeit (Sensitivität und Spezifität) bisher begrenzt, so dass sie zwar zur Verlaufsbeobachtung bei bereits an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten, aber nur sehr eingeschränkt zur Krebsfrüherkennung geeignet sind.
Das könnte sich in der Zukunft ändern. In großen, prospektiven Studien werden neue Marker und neue Methoden getestet. Zum jetzigen Zeitpunkt warnen Krebsspezialisten allerdings vor falschen Erwartungen, die durch die derzeit intensiv beworbenen Krebs-Bluttests geweckt werden könnten. Die Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie (PRIO) der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) hat die Daten dieser EDIM-Tests, die auch bereits von einigen Versicherungen angeboten werden, analysiert. Prof. Dr. med. Jutta Hübner (Jena), Vorsitzende der PRIO, fasst zusammen: „Der EDIM-TKTL1- oder der EDIM-Apo10-Test sind keine Verfahren, die zur Früherkennung, Diagnose, Prognoseeinschätzung oder als Hinweis auf ein mögliches Therapieansprechen empfohlen werden können.“
Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband e. V. in Bonn, ergänzt: „Die von den Krankenkassen finanzierte, qualitätsgesicherte Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs wird von weniger als 50 Prozent der eingeladenen Frauen genutzt. Hier müssen wir ansetzen und auf der Basis seriöser Studien und in enger Zusammenarbeit von Selbsthilfe sowie Expertinnen und Experten Überzeugungsarbeit leisten.“
„Auch bei so häufigen Karzinomarten, wie Brustkrebs sind derartige Bluttests derzeit ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage können Betroffenen außerhalb von Studien durchaus auch schaden“, ergänzt die Vorsitzende der AGO Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie, Prof. Dr. Annette Hasenburg.
Wie wichtig diese seriösen Studien sind, unterstreicht Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.: „Die Krebsfrüherkennung findet in einem wissenschaftlich sehr dynamischen Umfeld statt. So haben wir in den letzten Jahren gelernt, dass viele ältere Menschen im Blut Hinweise auf Erkrankungen wie eine Chronische Lymphatische Leukämie oder ein Multiples Myelom zeigen, sich diese Erkrankungen aber nie entwickeln. Solche Testergebnisse können daher zu großen Ängsten und massiver Verunsicherung führen. Sie müssen immer ganzheitlich und individuell bewertet werden.“
Zum jetzigen Zeitpunkt warnen Expertinnen und Experten für Krebserkrankungen nachdrücklich vor Angeboten, die vor allem auf einem Geschäft mit der Angst beruhen.
(Quellen Dr. Zimmermann-Picht, dggg.de)
G-BA weitet Mammografie-Screening-Programm aus
Das Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird sukzessive ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Zukünftig ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Das sind etwa 2,5 Millionen weitere potentielle Anspruchsberechtigte. Die zuständigen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften begrüßen den Beschluss im Sinne der profitierenden Altersgruppe ausdrücklich.
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat am 21. September 2023 die Anhebung der Altersgrenze im Rahmen des Mammografie-Screening-Programms für Frauen in Deutschland von bisher 69 auf 75 Jahre beschlossen. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wird entsprechend geändert. Die zuständigen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften begrüßen den Beschluss im Sinne der profitierenden Altersgruppe ausdrücklich. Zuvor wurde im Rahmen von Stellungnahmen auf das Ergebnis hingearbeitet.
„Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist eine wichtige und notwendige Maßnahme zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen über 69 Jahre!“ Prof. Dr. Barbara Schmalfeldt, DGGG-Präsidentin
Dem G-BA zufolge können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren voraussichtlich ab 1. Juli 2024 bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammografie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate zurück liegen.
Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 sei zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammografie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stehe derzeit noch aus (Quellen Dr. Zimmermann-Picht, dggg.de).
Ein Gen beeinflusst das Endometriose-Risiko und die psychische Gesundheit
Frauen die an starken Endometriose-Beschwerden leiden, entwickeln häufig auch Symptome einer Angsterkrankung oder Depression. Eine US-Studie konnte nun erstmals zeigen, dass die psychischen Beschwerden nicht nur eine Folge der Schmerzen sind, sondern auch denselben genetischen Auslöser haben können wie die Endometriose selbst.
Endometriose ist eine häufige chronische gynäkologische Erkrankung, die sich negativ auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken kann. Neben krampfartigen bis chronischen Bauch- und Rückenschmerzen leiden 14,5 % unter einer moderaten bis schweren Depression und 29 % unter einer moderaten bis schweren Angststörung. Dr. Dora Koller von der Yale School of Medicine und ihr Team untersuchten die biologischen Mechanismen, die Endometriose und ihre psychische Begleiterkrankungen miteinander verbinden. Für ihre „genetische Assoziationsstudie“ analysierte das Forscherteam die genetischen und medizinischen Daten von 202.276 nicht miteinander verwandten Frauen. Als Quelle dienten Gen-Datenbanken aus 18 Ländern.
Studie mit über 200.000 Frauen
Das Forscherteam verglich insgesamt 8.276 Betroffene mit 194.000 nicht an Endometriose erkrankten Frauen. Hierbei berücksichtigte das Team Einflussfaktoren wie Alter, Body-Mass-Index, Einkommen, Bildung, Erscheinungsbilder chronischer Schmerzen, Reizdarmsyndrom und gleichzeitig auftretende psychische Erkrankungen. Hierbei fanden Sie folgende Zusammenhänge:
Endometriose geht mit deutlich erhöhten Risiken für Depressionen (+261 %), Essstörungen (+194 %) und Angstzuständen (+161 %) einher.
Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Depressionen und Angstzustände dieselben genetische Grundlage besitzen.
Es existiert ein Variante des sogenannten DGKB-Gens, die sich Endometriose- und Depressions- Patientinnen teilen. Dieses Gen ist sowohl in den Reproduktionsorganen als auch in bestimmten Hirnregionen stark aktiv.
Endometriose und Depression hängen enger zusammen als bisher bekannt
Die Ergebnisse zeigen, dass Endometriose, Depression und Angsterkrankungen eine gemeinsame genetische Ursache haben können. Somit sind Endometriose und psychische Gesundheit offenbar nicht nur über Schmerzbelastung, Stress und Hormonbehandlung miteinander verknüpft.
(Quellen Dr. Zimmermann-Picht, Koller D et al. Epidemiologic and Genetic Associations of Endometriosis With Depression, Anxiety, and Eating Disorders. JAMA Network Open (2023); Friedl F, Riedl D, Fessler S et al. Impact of endometriosis on quality of life, anxiety, and depression: an Austrian perspective).
20 Jahre Brustkrebszentren – Zertifizierung als Erfolgsmodell in der Onkologie
Seit 20 Jahren werden Brustkrebszentren von der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) zertifiziert. Initiiert wurde die Zertifizierung der Brustkrebszentren gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS). Mittlerweile wurde dieses Zertifizierungssystem auf fast alle Tumorarten ausgeweitet. In Studien wurde bereits belegt, dass das komplexe Qualitätssicherungssystem die bestmögliche Behandlung für Krebspatientinnen bietet.
Zertifizierte Zentren sind Netzwerke aus stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen alle an der Behandlung von Krebspatientinnen beteiligten Fachrichtungen eng zusammenarbeiten. Die Zentren bilden den gesamten tumorspezifischen Patientinnenpfad ab: von der Früherkennung, über Diagnostik und Therapie bis hin zur Nachsorge und Palliation.
„Jüngste Studien bestätigen, dass Frauen, die in zertifizierten Brustzentren behandelt werden, auch signifikant länger leben“, erklärte Prof. Dr. Sara Brucker, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Senologie e.V. (DGS). So ist unter anderem belegt, dass die Behandlung in zertifizierten Zentren im Vergleich zur Behandlung in nicht-zertifizierten Einrichtungen zu deutlichen Überlebensvorteilen der PatientInnen führt, weniger Komplikationen auftreten und die Begleit- oder Spätfolgen der Behandlung und der Erkrankung milder ausfallen.
Von der Zertifizierung für die Krankenhausreform lernen
Onkologische Versorgung soll in Zukunft in zertifizierten Zentren erfolgen – so die Regierungskommission in ihrer dritten Stellungnahme zur Krankenhausreform. Professor Michael Ghadimi, Präsident der DKG, dazu: „Wir haben 20 Jahre lang Erfahrungen mit dem Zertifizierungssystem gesammelt, davon kann und sollte der Gesetzgeber Gebrauch machen, damit am Ende die PatientInnen profitieren.“ Mit dem anstehenden Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform biete sich die ideale Gelegenheit, die Erkenntnisse des DKG-Zertifizierungssystems umzusetzen.
Auch aus wirtschaftlichen Gründen überzeugt das System. Es wurde bereits exemplarisch für Darmkrebszentren gezeigt, dass in Zentren niedrigere Behandlungskosten entstehen als bei der Behandlung in nicht-zertifizierten Einrichtungen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bekräftigte anlässlich des Symposiums seine Unterstützung für das Zertifizierungssystem: „Die Exzellenz der Brustkrebszentren hat vielen Frauen das Leben gerettet. Die guten Erfahrungen mit dem Zertifizierungssystem zeigen, dass es sich für Patientinnen und Patienten lohnt, in die Qualität der Behandlung zu investieren. Für die Einführung dieser Zertifikate habe ich mich vor 20 Jahren selbst intensiv eingesetzt, zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft. Den Erkenntnissen dieses Erfolgsmodells folgen wir auch mit der Krankenhausreform: Die Menschen sollen sich darauf verlassen können, dass sie gut versorgt werden, wenn sie in die Klinik müssen.“
Ausblick: Erfolgsmodell auf europäischer Ebene anwenden
Ein Ziel, das auf dem Symposium formuliert wurde: Die Erfahrungen aus Deutschland mehr auf europäischer Ebene nutzen und damit europaweit Krebspatientinnen zu helfen. „Der Kern unseres Systems ist universell: die Behandlung erfolgt Leitlinien- und evidenzbasiert und die PatientInnen und ihr Weg mit der Erkrankung stehen im Fokus“, erklärt Professor Ullrich Graeven, Sprecher der Zertifizierungskommission und Mitglied des Vorstands der DKG. „Diese Aspekte sind unabhängig vom jeweiligen Gesundheitssystem. Wir sind zuversichtlich, dass sich das Qualitätssystem damit in vielen Ländern umsetzen lässt.“
Mehr zum Zertifizierungssystem: Evidenzbasiertes Arbeiten
Für die Zertifizierung weisen Zentren jährlich nach, dass sie die fachlichen Anforderungen für die Behandlung der jeweiligen Tumorerkrankung erfüllen und ein Qualitätsmanagementsystem etabliert haben. Die Qualitätsindikatoren, die sie erfüllen müssen, basieren unter anderem auf den jeweiligen Leitlinien und werden regelmäßig aktualisiert. Mittlerweile können Krebspatientinnen sich europaweit in über 1900 zertifizierten Zentren behandeln lassen.
(Quelle DGGG / Dr. Zimmermann-Picht).
Wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten
Der Bundestag hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. Es enthält unter anderem eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie Krebsmedikamente und ein Frühwarnsystem für Lieferengpässe. Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebs-Selbsthilfe begrüßen die Maßnahmen. Sie können Versorgungsengpässe verhindern und das Vertrauen der Krebspatientinnen und -patienten in die Sicherheit der Arzneimittelversorgung stärken.
Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Vor allem die Engpässe bei dem Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hatten große Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln war die Versorgung zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden. Jeweils nach Bekanntwerden der Lieferengpässe hatten Apotheken, aber auch Betroffene, damit die bereits knappen Reserven weiter reduziert.
Das am 23. Juni 2023 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedete ALBVVG enthält ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen. Für Krebsmedikamente sind drei Regelungen von besonderer Bedeutung:
- Verlängerung der Pflicht zur kontinuierlichen und versorgungsnahen Bevorratung von patentfreien Arzneimitteln für sechs Monate
- Etablierung eines Frühwarnsystems für drohende, versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika.
Die nun vorgesehene Bevorratung von unverzichtbaren Arzneimitteln über sechs Monate hätte den Versorgungsengpass bei Tamoxifen verhindert. Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe in Bonn:
„Krebspatientinnen und -patienten haben große Angst, dass ihr vielleicht lebensrettendes Medikament auf einmal nicht mehr verfügbar ist. Das Wissen um einen sicheren Vorrat kann das Gefühl der Sicherheit wiederherstellen.“
Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, begrüßt auch die neuen Regelungen zu Antibiotika:
„Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen einer intensiven Krebstherapie. Die sichere Versorgung mit Antibiotika, auch mit Reserveantibiotika für resistente Erreger, ist für die supportive Therapie im ambulanten und im stationären Bereich unverzichtbar.“
Allerdings weisen die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auch darauf hin, dass nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das Gesetz aufgenommen wurden. Dazu gehören nachhaltige Maßnahmen für kurze Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen über die Antibiotika hinaus. Die nächsten Monate müssen zeigen, ob die jetzt beschlossenen Regelungen ausreichend und wirksam sind.
(Quelle DGGG / Dr. Zimmermann-Picht).
Breites Bündnis medizinischer Fachgesellschaften fordert: Ernährungsmedizinische Versorgung im Krankenhaus verbessern
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) unterstützt die von der DGEM e.V. initiierte Stellungnahme „Ernährungsmedizin im Krankenhaus stärken – Vorschläge für eine Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität”.
„Modern und bedarfsgerecht“ soll die Krankenhausversorgung der Zukunft sein – so das Credo der Regierungskommission, die derzeit Vorschläge für eine Umstrukturierung des deutschen Klinikwesens erarbeitet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss dringend auch die Ernährungskompetenz an den Kliniken gestärkt werden. Denn noch immer ist es in Deutschland keine Selbstverständlichkeit, dass sich die ernährungsmedizinische Versorgung kranker Menschen tatsächlich an ihrem Ernährungszustand und am individuellen Nährstoffbedarf orientiert. Die Fachgesellschaften fordern deshalb ein verpflichtendes Ernährungsscreening sowie den Einsatz interprofessioneller Ernährungsteams.
Schlechter Ernährungszustand hat gravierende gesundheitliche Folgen
Welche gravierenden gesundheitlichen Folgen ein schlechter Ernährungszustand haben kann, wurde lange Zeit unterschätzt. „Heute weiß man, dass bei mangelernährten Patientinnen und Patienten der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst und Heilungsprozesse verzögert werden. Die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich, die Komplikationsrate und sogar das Sterberisiko steigen, ebenso die Behandlungsdauer und -kosten“, so Professor Dr. med. Matthias Pirlich, Internist und Ernährungsmediziner in Berlin sowie Präsident der DGEM. Diesen Risiken ließe sich wirksam begegnen, wenn Patienten bei der Aufnahme in die Klinik gezielt auf Anzeichen einer Mangelernährung untersucht und bei Bedarf ernährungsmedizinisch behandelt würden.
Ernährungsscreening bei Aufnahme in die Klinik gefordert
Ein Ernährungsscreening fordert die DGEM bereits seit Jahren. „Im Rahmen der Reform sollte es nun als Mindeststrukturvoraussetzung festgeschrieben werden“, sagt Pirlich. Diese Forderung beziehe sich auf die Krankenhäuser aller drei Versorgungsstufen (Levels). Ebenso fordert das Positionspapier ein Ernährungsassessment bei festgestelltem Mangelernährungsrisiko, die Erstellung individueller Therapiepläne sowie einer evidenzbasierten Ernährungstherapie. Kliniken der Versorgungsstufen II und III sollten zudem dazu verpflichtet werden, interprofessionelle Ernährungsteams unter fachärztlicher Leitung einzurichten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Präventions- und Therapiekonzepte müssten adäquat im DRG-System abgebildet und vergütet werden.
Informationen zu Mangelernährung
- Das Mangelernährungsscreening ist ein einfaches, validiertes Verfahren, ein Risiko für eine krankheitsbedingte Mangelernährung zu identifizieren.
- Besonders häufig sind ältere Menschen und Menschen mit chronischen oder schweren Erkrankungen von einer Mangelernährung betroffen.
- Von Patientinnen und Patienten, die stationär in eine Klinik aufgenommen werden müssen, weisen rund 20 bis 30 Prozent Zeichen einer Mangelernährung auf.
- Angesichts des demografischen Wandels wird diese Zahl in den nächsten Jahren voraussichtlich noch ansteigen.
- Mangelernährung ist keine Frage des Körpergewichts: Zeichen einer Mangelernährung (z. B. Abbau der Muskulatur, Mangel an Mikronährstoffen) können auch in den Industrienationen bei vielen übergewichtigen Menschen beobachtet werden.
Schutz vor Arzneimittelengpässen bei Krebspatientinnen
Die Zahl der Arzneimittelengpässe in der Krebstherapie ist im letzten Jahr deutlich gestiegen. Betroffen waren vor allem Medikamente, die schon seit langem erfolgreich eingesetzt werden. Dazu gehörten Tamoxifen und nab-Paclitaxel, die u. a. bei Brustkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Lungenkrebs und Karzinomen im Magendarmbereich als Standard eingesetzt werden. Darüber hinaus fehlten auch unterstützende Arzneimittel wie Calciumfolinat, Harnsäuresenker, Antibiotika und Immunglobuline.
Komplexe Ursachen für Lieferengpässe
Die Ursachen für Lieferengpässe in der Onkologie sind vielfältig. Dabei dominieren Probleme bei der Herstellung und in den Lieferketten. Die Vulnerabilität dieser komplexen Verflechtungen wurde besonders in der COVID-19-Pandemie und durch die Kriegssituation in der Ukraine deutlich. Neu war das Phänomen regionaler Engpässe bei Krebsmedikamenten durch sogenannte Hamsterkäufe auch innerhalb von Deutschland.
Deutschland ist in seiner Arzneimittelversorgung in hohem Maße von internationalen Lieferketten abhängig. Der Bedarf wird aber auf nationaler Ebene definiert.
„Der Standard der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten ist in Deutschland hoch. Die evidenzbasierten und interdisziplinär erarbeiteten Leitlinien geben vor, welche Arzneimittel unverzichtbar sind. Dort wird aber auch empfohlen, wann andere Arzneimittel mit gleicher Wirksamkeit eingesetzt werden können. In bestimmten Indikationen können wir nicht auf äquieffektive Medikamente zurückgreifen. Diese Patientinnen und Patienten sind in einem besonders hohen Maße bei Engpässen betroffen.“
Prof. Dr. med. Thomas Seufferlein
Mitglied im Vorstand der Deutschen Krebsgesellschaft
Hohe Abhängigkeit von internationalen Produktions- und Lieferketten
In den letzten Jahren wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Lieferengpässe von Arzneimitteln auch in der Onkologie zu vermeiden oder zu lindern, u. a. im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu gehören ein verpflichtendes Register für Lieferengpässe, die Regelungen für den erleichterten Import aus dem Ausland und das verbesserte, behördliche Risikomanagement durch den Beirat beim BfArM.
Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, erläuterte die konkreten Forderungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, um die noch bestehenden Defizite zu beheben:
- Frühzeitige Information über drohende Lieferengpässe seitens der pharmazeutischen Unternehmen, nicht erst bei bereits bestehenden Lieferproblemen
- Anpassung der Verträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen mit Berücksichtigung von Vorratshaltung und verpflichtenden Liefervereinbarungen
- Solidarität der Einkaufsgemeinschaften
- Sicherung der Versorgung von Arzneimitteln für seltene Krebserkrankungen, auch unter Berücksichtigung der zunehmend personalisierten, zielgerichteten Therapien
- Aufbau von Produktionsstätten und langfristige Sicherung der Lieferketten in Europa.
Für Anfang 2023 ist eine weitere Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung geplant.
„Die hohe Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland darf nicht durch vermeidbare Arzneimittelengpässe gefährdet werden. Hier sind weitere regulatorische Maßnahmen aber auch eine Solidarität von allen am Prozess Beteiligten erforderlich.“
Prof. Dr. med. Andreas Hochhaus
Vorsitzender der DGHO
(Quelle DGGG / Dr. Zimmermann-Picht).
Neue Publikation des RKI zur gesundheitlichen Lage der Frauen in Deutschland (kostenloser PDF-Download)
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes haben Robert Koch-Institut (RKI) und Destatis die Broschüre „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland – wichtige Fakten auf einen Blick” herausgegeben. Die Broschüre enthält in kompakter Form wichtige Informationen und Eckdaten zur Frauengesundheit. Sie gibt Auskunft über häufige Erkrankungen, wichtige Risikofaktoren, die Inanspruchnahme von Prävention und medizinischer Versorgung. Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen der Gesundheit werden beleuchtet, auf bestimmte Gruppen von Frauen wird vertiefend eingegangen.
Zur Broschüre:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/user_upload/RKI_Gesundheitliche_Lage_der_Frauen_in_Deutschland_Screen.pdf
„Der große Einfluss von Geschlecht auf die Gesundheit ist mittlerweile gut untersucht und belegt, biologische und vor allem soziale Faktoren führen zu zahlreichen Unterschieden in der Gesundheit von Frauen und Männern”, heißt es in der neuen Broschüre „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland” von RKI und Destatis. Die Broschüre gibt Auskunft über häufige Erkrankungen, wichtige Risikofaktoren, die Inanspruchnahme von Prävention und medizinischer Versorgung sowie Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen der Gesundheit. Darüber hinaus besteht innerhalb der Geschlechtergruppen eine große Vielfalt, zum Beispiel je nach Alter, Familiensituation oder Migrationsgeschichte. Um die Gesundheit von Frauen in verschiedenen Lebenslagen zu fördern, braucht es eine solide Informationsgrundlage. Auch ein weiteres Thema sei in den letzten Jahren in den Blick gerückt: geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Dazu gibt es bisher nur wenige Daten, auch in Verbindung mit Gesundheit.
Inhalte neu aufbereitet, Daten aktualisiert
Die Broschüre basiert auf dem umfassenden Bericht „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland“, der von der Gesundheitsberichterstattung des Bundes erstellt wurde und im Dezember 2020 erschienen ist. Ausgewählte Inhalte wurden neu aufbereitet; das Thema Frauen in der Corona-Pandemie erhielt mehr Raum. Bei einigen Themen wurden Daten aktualisiert.
Wissenschaftlich fundierte Informationsquelle für Frauengesundheit
In der Onlineversion der Broschüre gibt es an vielen Stellen Links, die direkt zu den entsprechenden Kapiteln im umfassenden Bericht führen. Die Broschüre ist eine datenbasierte und wissenschaftlich fundierte Informationsquelle für alle, die sich für die vielen spannenden Aspekte der Frauengesundheit interessieren. Sie verleiht dem Thema Sichtbarkeit und unterstützt diejenigen, die sich für eine Stärkung der Gesundheit von Frauen in Deutschland einsetzen (Quelle DGGG / Dr. Zimmermann-Picht).
COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für Schwangere bleibt unverändert (Stand: Februar 2023)
Berlin, im Februar 2023 – Die STIKO hat die COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere unter Berücksichtigung der Daten zur COVID-19-Krankheitslast sowie der aktuellen Daten zur Sicherheit und Effektivität der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft geprüft, um zu entscheiden, ob weitere Auffrischimpfungen notwendig sind.
Kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen
Jüngst publizierte Daten belegen die Sicherheit der mRNA-Impfung in der Schwangerschaft und zeigen kein erhöhtes Risiko für Aborte, intrauterinen Fruchttod, Frühgeburten und kongenitale Fehlbildungen als Folge der Impfung, so die Ständige Impfkommission. Schwangere und ihre ungeborenen Kinder sind durch eine vollständige COVID-19-Impfung (d.h. Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung) gut vor schweren Krankheitsverläufen und damit auch vor COVID-19-assoziierten Tot- und Frühgeburten geschützt. Dies gilt auch für Infektionen durch die SARS-CoV-2-Omikron-Variante.
Nach aktueller Datenlage kann eine erneute Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion nur für kurze Zeit verhindern. Für gesunde Schwangere und ihre ungeborenen Kinder ergäben sich keine erkennbaren Vorteile durch eine erneute Auffrischimpfung, weder im Hinblick auf die Verhinderung von Frühgeburten noch bezüglich des Nestschutzes. Die STIKO hat daher entschieden, ihre bisherige Impfempfehlung für Schwangere unverändert beizubehalten.
Hinweise für Frauen mit Kinderwunsch
Um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab dem Konzeptionszeitpunkt einen guten Schutz vor schwerer COVID-19-Erkrankung für sich und das ungeborene Kind zu haben, sollten Frauen im gebärfähigen Alter und insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft sind, das COVID-19-Impfangebot zeitnah wahrnehmen. Es ist ratsam, bei Planung der Impfserie die bereits erfolgten Infektionen und Impfungen zu berücksichtigen.
Die beiden Impfungen der Grundimmunisierung sollen im Abstand von 3 bis 6 Wochen erfolgen und die Auffrischimpfung im Abstand von ≥6 Monaten zur Grundimmunisierung. Wird eine Schwangerschaft nach Beginn der Impfserie festgestellt, sollten die noch ausstehenden Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung bzw. zwischen der letzten durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und der 1. Auffrischimpfung sollte ein Mindestabstand von ≥6 Monaten eingehalten werden. Bei Schwangeren mit Grunderkrankungen sollte zwischen der 1. Auffrischimpfung bzw. der letzten SARS-CoV-2-Infektion und der 2. Auffrischimpfung ebenfalls ein Mindestabstand von ≥ 6 Monaten eingehalten werden (Quelle DGGG / Dr. Zimmermann-Picht).
Gut 50.000 Kinderwunschbehandlungen von Bund und Ländern wurden finanziell unterstützt.
Gerne weisen wir noch einmal auf die erfolgreiche, bereits zehnjährige Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“ hin.
Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor genau zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Kinder zu haben, ist für viele Frauen und Männer ein Lebenstraum. Wenn dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht, ist das für die Betroffenen eine schwere Belastung, unter der sie teilweise ihr ganzes Leben lang leiden. Oft ruht die Hoffnung, schwanger zu werden, auf der reproduktionsmedizinischen Behandlung. Um diesen Weg zur Familiengründung zu gehen, braucht es aber viel Mut und Kraft. Mit der Bundesinitiative unterstützen wir ungewollt kinderlose Frauen, Männer und Paare mit einer Vielzahl von Angeboten. Besonders freut mich, dass sich in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesländer der Initiative angeschlossen haben und die Behandlung von Kinderwunschpaaren finanziell unterstützen. Insgesamt haben Bund und Länder fast 50.000 Behandlungen gefördert, davon allein fast 14.000 im vergangenen Jahr. Mir ist besonders wichtig, dass wir diese Paare auch in Zukunft mit dieser Belastung nicht alleine lassen. Wir werden die Bundesinitiative in den nächsten Jahren so weiter ausbauen, dass eine Unterstützung auch unabhängig von Familienstand und sexueller Identität möglich ist.“
Finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen: zwölf Bundesländer beteiligen sich! Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln.
Ausbau des Informationsangebotes! Das Informationsportal Kinderwunsch www.informationsportal-kinderwunsch.de bietet seriöse Informationen zu Ursachen und Behandlung von Kinderlosigkeit, ein Beratungsangebot und authentische Berichte von Betroffenen. Das Angebot wurde jetzt nochmals deutlich ausgebaut: Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind (©bmfsfj.de / Dr. Zimmermann-Picht).
Gebärmutterhalskrebs: Aktualisierte Leitlinie für Patientinnen
Wie wird Gebärmutterhalskrebs festgestellt und behandelt? Welche Folgen haben Erkrankung und Therapie? Die aktualisierte Patientinnen Leitlinie „Gebärmutterhalskrebs – Eine Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge” informiert umfassend und in allgemein verständlicher Sprache über die Erkrankung. Sie basiert auf der S3-Leitlinie für medizinische Fachkreise und wendet sich direkt an die Betroffenen, so die Deutsche Krebshilfe in einer Pressemitteilung. Die Patientinnen werden dabei unterstützt, die Erkrankung besser zu verstehen und sich gut informiert an der Therapieentscheidung zu beteiligen. Die Erstellung der Patientinnen Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe gefördert. Sie ist ab sofort kostenlos bestellbar und als Download verfügbar.
Siehe hierzu bitte den Link:
https://www.krebshilfe.de/patientenleitlinien/
Am häufigsten tritt die Tumorart bei Frauen zwischen 40 und 59 Jahren auf. In Deutschland erkranken weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs, seit der PAP-Test im Jahr 1971 als Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt wurde. Dennoch sind jährlich immer noch etwa 4.400 Frauen betroffen.
Die Patientinnen-Leitlinie – erstellt und im Rahmen des Leitlinienprogrammes Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft und der Stiftung Deutsche Krebshilfe – richtet sich an Frauen, bei denen Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde oder der dringende Verdacht darauf besteht. Sie ist ein Leitfaden, der den aktuellen Stand der zugrundeliegenden ärztlichen Leitlinie widerspiegelt.
„Patienten-Leitlinien bieten ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot für die Betroffenen und geben Antworten auf Fragen zur Erkrankung, Diagnostik und Therapie sowie der Nachsorge“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Gerd Nettekoven. „Die ärztlichen Handlungsempfehlungen, die in der Fachliteratur eher komplex formuliert sind, werden in Patientenleitlinien in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt. Sie sind somit für Betroffene und ihre Angehörigen gut zu verstehen und nachvollziehbar.“
Patienten-Leitlinien können und sollen das Arztgespräch nicht ersetzen. Im Gegenteil: Mit Hilfe der Leitlinien können sich die Betroffenen ausführlich und detailliert über die Erkrankung informieren. So ist es ihnen möglich, sich optimal auf das Gespräch mit Ärztin oder Arzt vorzubereiten und sich bestmöglich an Entscheidungen zu ihrer Behandlung und weiteren Gesundheitsfragen zu beteiligen (Quelle DGGG / Praxis Dr. Zimmermann-Picht).
Kinderschutz im Gesundheitssystem fest verankern!
Die „Kinder und Jugendliche können nur geschützt werden, wenn auch im Gesundheitssystem flächendeckende und nachhaltige Strukturen etabliert werden“, so die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) in ihrem Positionspapier. Ziel ist es, der Politik zu verdeutlichen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit das Gesundheitssystem Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten kann.
Wichtige Eckpunkte des Papiers sind: Es müssen mit Stellenanteilen hinterlegte Kinderschutzgruppen integraler Bestandteil an jeder Klinik sein und es müssen Regelfinanzierungsmodelle für Kinderschutzfälle etabliert werden. Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen hat das Positionspapier in einem Beschluss unterstützt.
Kindeswohlgefährdung: Kliniken und Arztpraxen häufig der erste Anlaufpunkt
Im Jahr 2020 wurde von den Jugendämtern in Deutschland mit knapp 194.500 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls mit Abstand der bisherige Höchststand in den vorliegenden Jahresbetrachtungen erreicht, wobei in 60.551 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde [Destatis 2021]. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 2020 14.500 Fälle von sexueller und 4.918 Fälle von körperlicher Misshandlung [BKA 2021].
„Kinderschutz als gesundheitliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist auch in der Medizin ein zentrales Thema. Arztpraxen, Notaufnahmen, Kliniken und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sind häufig die erste Anlaufstelle für Betroffene“, heißt es in dem von der DGGG unterstützten Papier. Dieser Versorgung gerecht zu werden, erfordert eine gute Aus-, Weiter- und Fortbildung der Fachkräfte, professionelle Strukturen mit Integration in die ambulante und stationäre Regelversorgung sowie einer flächendeckenden Regelfinanzierung.
Jedes von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind, das an irgendeiner Stelle im Gesundheitssystem vorstellig wird, soll als Kinderschutzfall erkannt werden und die jeweils notwendige medizinische Expertise und Hilfe erhalten (Quelle DGGG / Praxis Dr. Zimmermann-Picht).
SCHWERBEHINDERT, PFLEGEBEDÜRFTIG? KRANKENTRANSPORT AUCH BEI KREBSFRÜHERKENNUNG!
Bis vor Kurzem legten gesetzliche Krankenkasse den Anspruch auf Krankentransport von dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten Menschen unterschiedlich aus. Der Gesundheitliche Bundesausschuss (G-BA) hat daher eine Klarstellung der Krankentransport-Richtlinie vorgenommen – zugunsten der Betroffenen.
WICHTIGE INFORMATION:
Am 20. Oktober 2022 ergänzte der G-BA Krankentransport-Richtlinie, sodass dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen nicht nur Anspruch auf Krankenfahrten zu „ambulanten Behandlungen aus zwingend medizinischen Gründen haben“. Ab sofort müssen gesetzliche Krankenkassen auch Fahrten übernehmen zu:
Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und Kinder gemäß den §§ 25 und 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sowie
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen einschließlich den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen gemäß den §§ 25 und 25a SGB V gehören. Mit der Klarstellung will der G-BA sichergehen, dass auch Versicherte mit einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität – beispielsweise durch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – einen Zugang zu Früherkennungsangeboten erhalten.
VORRAUSSETZUNGEN für Krankenfahrten zu Check-ups und Krebsfrüherkennungen:
Die Krankenfahrt zu einer Gesundheitsuntersuchung oder Krebsfrüherkennungsuntersuchung (z.B. Brustkrebs-, Gebärmutterhalskrebsvorsorge) kann für Versicherte verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß Sozialgesetzbuch XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. Ferner sind die Verordnungsvoraussetzungen auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1. Januar 2017 mindestens den Pflegegrad 3 erhalten haben.
WANN muss bei der Krankenkasse eine GENEHMIGUNG eingeholt werden?
Ärztinnen und Ärzte müssen keine Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse einholen, wenn die Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird. Ist während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung der Patientin oder des Patienten notwendig, dann muss für die Krankenfahrt mit dem Krankentransportwagen vorab eine Genehmigung eingeholt werden.
Quelle: Beschluss des G-BA vom 20. Oktober 2022 / Praxis Dr. Zimmermann-Picht
Behandlung der Frauenkrankheit Endometriose verbessern
Mit der neuen Arbeitsgemeinschaft Endometriose e. V. (AGEM) in der DGGG soll der gynäkologischen Erkrankung Endometriose, an der jede zehnte bis zwölfte Frau leidet, mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. Die Forschung und Vernetzung auf diesem Gebiet zu fördern, steht dabei im Vordergrund, um letztlich die Behandlung wirksam und flächendeckend zu verbessern.
Endometriose ist eine der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen – etwa jede zehnte Frau ist davon betroffen. Nach Angaben der World Health Organization (WHO) leiden weltweit etwa 190 Millionen Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter daran. Schätzungen zufolge wird eine Endometriose pro Jahr in Deutschland bei 40.000 jungen Frauen festgestellt. Aber trotz der hohen Verbreitung und der im Einzelfall gravierenden Auswirkungen für die Betroffenen, ist die gesellschaftliche Wahrnehmung – aber auch die Aufmerksamkeit bei Ärztinnen und Ärzten – noch immer zu gering. Nicht selten haben Betroffene jahrelang Beschwerden, bevor die Diagnose gestellt wird.
Unter Endometriose versteht man das Auftreten von Gebärmutterschleimhaut-ähnlichem Gewebe außerhalb der Gebärmutterhöhle. Die Erkrankung kann mit starken Schmerzen einhergehen, die häufig – aber nicht immer – zeitlich mit der Menstruationsblutung zusammenhängen. Die Endometrioseherde unterliegen dem hormonellen Zyklus und verursachen „innere“ Menstruationsblutungen, v.a. aber können sie über Entzündungs- und Vernarbungsprozesse bleibende Schäden hinterlassen und nicht selten die Nachbarorgane Harnblase und Enddarm einbeziehen. Typisch sind starke Schmerzen bei der Menstruation und in der Folge ein chronisches Schmerzsyndrom. Viele Betroffene leiden an Unfruchtbarkeit: Bei jeder zweiten bis dritten Frau mit unerfülltem Kinderwunsch wird Endometriose nachgewiesen.
Kenntnisse über Unterleibserkrankung Endometriose erweitern
Die Arbeitsgemeinschaft Endometriose e. V. (AGEM) widmet sich als neues Organ der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) allen klinischen, wissenschaftlichen und organisatorischen Anliegen bei dieser Erkrankung. Dazu zählt die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in Bezug auf die Endometriose. „Ein wichtiges Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die Kenntnisse über Endometriose zu erweitern und möglichst in der klinischen Versorgung der Patientinnen umzusetzen, und dadurch die Behandlung zu verbessern“, betont Frau Prof. Sylvia Mechsner, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Endometriose und Leiterin des Endometriosezentrums an der Charité Berlin.
Forschung zu Endometriose stärken
Die genaue Ursache der Krankheit ist nach wie vor unbekannt. Oft wird sie erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert, obwohl schon viele Jahre zuvor die Beschwerden begonnen hatten. „Die rechtzeitige Diagnose und Behandlung der Endometriose stellt insofern eine besondere Herausforderung dar, als noch viele Mosaiksteine im Bild um die Entstehung dieser Erkrankung fehlen“, erklärt Prof. Uwe Andreas Ulrich, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie (AGE) der DGGG und einer der federführenden Autoren der Endometriose-Leitlinie. „Umso wichtiger ist es, die Forschung und Vernetzung auf dem Gebiet der Endometriose durch eine eigene Arbeitsgemeinschaft zu stärken“, fährt er fort.
Die AGEM versteht sich hierbei als Schnittstelle für Experten aus der DGGG sowie aus weiteren Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften, damit die Erkrankung Endometriose besser behandelt wird und mehr Wahrnehmung erfährt (Quelle DGGG / Praxis Dr. Zimmermann-Picht).
PINK! Ihr Coach, Ihre App bei Brustkrebs
Gerne empfehlen wir Ihnen die App PINK! – auf Rezept für Frauen mit Brustkrebs. Ihr digitaler Begleiter im Alltag. Wichtig für Sie: Die Kosten werden in Deutschland vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
PINK! Coach ist ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt und als Digitale Gesundheitsanwendung (“App auf Rezept”) mit einem Freischaltcode kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.pink-brustkrebs.de/das-bietet-pink/lp-pink-coach/diga-support
Die App wurde speziell für Brustkrebspatientinnen entwickelt und begleitet Sie während Ihrer Therapie und in der Nachsorge. Das ganzheitliche Konzept hilft Ihnen dabei, gesund zu werden und gesund zu bleiben. Sie wurde von der anerkannten Brustkrebsspezialistin Prof. Dr. Pia Wülfing in Zusammenarbeit mit namhaften Experten wie Prof. Dr. Nadia Harbeck (Gynäkologie, LMU München), Prof. Dr. Martin Smollich (Ernährungsmedizin, UKSH), Prof. Dr. Freerk Baumann (Sportwissenschaft, CIO Uniklinik Köln) konzipiert.
WIE FUNKTIONIERT ES?
PINK! Coach ist Ihr digitaler Assistent für die Bereiche Ernährung, Sport und mentale Gesundheit. Mit täglich wechselnden und individuellen Zielen werden Sie motiviert und gefordert – ohne überfordert zu werden. Die App wählt dann je nach Ihrer individuellen Therapie und Tagesform passende Ziele für Sie aus.
Ziel von PINK! Coach ist, Sie durch eine Anpassung Ihrer Gewohnheiten in einer gesunden Lebensweise zu unterstützen, die Ihre Nebenwirkungen lindert, Ihre Lebensqualität verbessert und Ihr Rückfallrisiko günstig beeinflusst. Weitere nützliche Funktionen der App sind ein Nebenwirkungs-Chatbot, die Infothek und eine Dokumentenablage.
ERNÄHRUNG, SPORT & MENTALE GESUNDHEIT
▶ Ernährung
“Alle Empfehlungen zur gesunden Ernährung müssen nicht nur wissenschaftlich fundiert, sondern auch alltagstauglich und lecker sein!”, sagt Prof. Dr. Martin Smollich. Und mit diesem Credo wurde das Ernährungskonzept entwickelt. Dazu gehören:
- Allgemeines Ernährungskonzept bei Brustkrebs
- Über 1.000 geeignete Rezepte
- Besondere Ernährungsformen/Diäten
- Ernährung während der verschiedenen Therapien
- Vitamine & Nahrungsergänzungsmittel
▶ Sport
“Ich nenne es gar nicht Sport. Regelmäßige tägliche Bewegung reicht aus, um positive Effekte zu erzielen.”, sagt Prof. Dr. Freerk Baumann und hat für die App die Auswahl der Übungen getroffen. Dazu gehören:
- Kraftübungen
- Übungen bei Nebenwirkungen (Fatigue, Schlafstörungen, Polyneuropathie, Osteoporose, Lymphödem)
- Yoga
- Dehnübungen
- Koordinationsübungen
- Wissensvermittlung zum Thema Sport und Bewegung
▶ Mentale Gesundheit
Dr. Boris Bornemann begleitet Sie in der App dabei, im Alltag auch mal kurz inne zu halten: “Mit Achtsamkeitsübungen und Meditation können Sie einen entscheidenden Einfluss auf Ihr Wohlbefinden nehmen.” Dazu gehören:
- Verschiedene Entspannungstechniken
- Achtsamkeitsübungen
- Achtsamkeitsprogramm von Dr. Boris Bornemann bestehend aus 3 Kursen über mehrere Wochen
WEITERE HILFE IM ALLTAG
▶ Nebenwirkungs-Chatbot
Der Chatbot gibt Auskunft über die typischen Nebenwirkungen einer medikamentösen Brustkrebstherapie und kann Ihnen gezielte Handlungsempfehlungen, d.h. Tipps zur Selbsthilfe (herkömmliche Hausmittel und Verhaltensweisen) geben.
▶ Wallet
Sie können Ihre Befunde abfotografieren und sicher an ausgewählte Personen versenden.
▶ Terminverwaltung
Tragen Sie Ihre Therapietermine ein und PINK! Coach wird Sie rechtzeitig erinnern.
▶ Community
Finden Sie andere “Betroffene”, die genau das erleben und durchmachen wie Sie und die Sie daher ohne große weitere Erklärungen einfach verstehen.
▶ Infothek
Die Infothek bietet Ihnen evidenz- und leitlinienbasierte Informationen als Text, Audio und Video. Sie können in der Infothek stöbern oder gezielt nach Informationen suchen, wenn Sie eine Frage haben.
PINK! Wir sind gespannt auf Ihre Erfahrungen (© PINK! / Praxis Dr. Zimmermann-Picht).
Risiken für sexuell übertragbare Infektionen (STI) senken
Wissenslücken beim Thema „Sexuell übertragbare Infektionen (STI)“ gefährden die Gesundheit von Menschen in Deutschland, wie die aktuellen Ergebnisse der Studie „Gesundheit und Sexualität in Deutschland“ (GeSiD) zeigt. Die Untersuchung macht den Bedarf an Aufklärung und Informationsvermittlung im Themenfeld sexueller Gesundheit deutlich, der weiterhin besteht. Demnach ist der Wissensstand zu Geschlechtserkrankungen bei Erwachsenen ungenügend, worauf auch die steigenden Infektionsraten in den letzten Jahren hindeuten. Mit der gynäkologischen Sprechstunde besteht ein flächendeckendes Angebot zur Informationsvermittlung und sexualmedizinischen Begleitung für alle Altersgruppen.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit sexueller Aktivität senkt Infektionsrisiken, ebenso wie regelmäßige Testungen im Fall von Geschlechtsverkehr mit wechselnden Sexualpartnern. In Deutschland existieren zahlreiche ineinandergreifende Beratungs-, Test- und Therapieangebote. Bei niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzten werden STI-Testung und Behandlung im Bedarfsfall durch die Krankenkasse erstattet. Gesetzlich krankenversicherte Frauen unter 25 Jahren haben zudem Anspruch auf einen jährlichen Test auf Chlamydien als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sexuell übertragbare Infektionen können zu schwerwiegenden Beeinträchtigung der sexuellen Gesundheit führen
STI haben verschiedene Anzeichen und können durch ganz unterschiedliche Erreger ausgelöst werden. Infektionsrisiken bestehen sowohl bei vaginalem als auch bei analem und oralem Geschlechtsverkehr, ganz unabhängig von der sexuellen Orientierung. „Aus medizinischer Sicht ist es empfohlen, Tests auf STI mit einer ärztlichen Beratung zu verbinden, damit persönliche Risiken – auch für die Zukunft – genauer eingeschätzt werden können. Außerdem kann eine notwendige und zielführende Behandlung rasch eingeleitet werden“, betont Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte e.V. (BVF). Heimtests, die nicht in ein Labor gesendet werden, sind unzuverlässig und können zu falschen Ergebnissen führen (1). Bei Verdacht oder Problemen bieten sich Frauenärzte und Frauenärztinnen als erste Ansprechpartner für Frauen und ggf. für ihre Partner an. „Weil es für viele Menschen mit Schwierigkeiten verbunden ist, über sexuelle Fragestellungen auch mit Ärzten und Ärztinnen zu reden, können wir hier nur dazu ermutigen, Beschwerden zeitnah anzusprechen. STI sind Infektionskrankheiten wie andere auch, die von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, meint der Mediziner. „Beim Sex werden diese Erreger zum Teil eben sehr leicht übertragen – ein Arztbesuch sollte hier so selbstverständlich wie bei anderen Beschwerden sein.“ Eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung nimmt Beunruhigung und gibt Sicherheit, auch für die Sexualpartner und -partnerinnen. Reinfektionen sind ein großes Problem bei STI, daher sollten Sexualpartner immer gleichzeitig behandelt werden.
Für Frauen unter 25 Jahren wird ein jährlicher Test auf Chlamydien angeboten
Chlamydien zählen zu den häufigsten sexuell übertragenen bakteriellen Geschlechtserkrankung. Untersuchungen in Deutschland zeigen insbesondere unter den sexuell aktiven jugendlichen Frauen hohe Infektionsraten mit Chlamydien von bis zu 13 Prozent. „Chlamydien-Erkrankungen verursachen Entzündungen, sie können mit Ausfluss und Schmerzen bemerkt werden, häufig verlaufen sie bei Frauen aber symptomfrei. Infektionen bei Männern machen sich häufig als Harnröhrenentzündung mit Druckgefühl, Schmerzen und Brennen bemerkbar“, berichtet Dr. Doubek. „Eine akute Infektion ist gut und sicher mit Antibiotika zu therapieren, Folgeerkrankungen können großenteils verhindert werden. Idealerweise sollten im Fall einer diagnostizierten Infektion die Sexualpartner der letzten 60 Tage unbedingt mitbehandelt werden, um so genannte ˂Ping-Pong-Effekte˃ gegenseitiger Ansteckung zu vermeiden.“ Die Kosten für einen Früherkennungstest bei beschwerdefreien Frauen werden einmal jährlich bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bleiben Infektionen bei Frauen unbehandelt, besteht die Gefahr schwerer Folgeerkrankungen wie Sterilität, chronischen Unterbauchschmerzen, Schwangerschaftskomplikationen und Unfruchtbarkeit.
Gynäkologische Sprechstunde nutzen
Erfüllte Sexualität trägt wesentlich zum Wohlbefinden, zur allgemeinen Gesundheit und zur Lebensqualität bei. Voraussetzung dafür ist ein positiver, selbstbestimmter und verantwortungsvoller Umgang mit der sexuellen Gesundheit, zu dem Frauenärzte und Frauenärztinnen beitragen können. „Mit speziell auf Jugendliche ausgerichteten Beratungsangeboten wie beispielsweise der Mädchensprechstunde kann durch einfühlsame und kompetente Beratung der Grundstein für Prävention in diesem Themenfeld gelegt werden. Wichtig ist aufzuzeigen, dass es durch ärztliche Betreuung immer einen Weg gibt, gynäkologische Probleme anzugehen, sei es bei Erkrankungssymptomen im Genitalbereich, bei Menstruationsbeschwerden, bei Verhütungspannen, oder auch dem Verdacht auf eine Schwangerschaft“, ergänzt der niedergelassene Frauenarzt. „Eltern raten wir, sexuellen Fragestellungen bei ihren Kindern möglichst offen sowie unaufgeregt zu begegnen und sie dabei zu unterstützen, Berührungsängste abzubauen und sich durch fachärztliche Kompetenz in all ihren Fragen begleiten zu lassen.“
Der sexualmedizinische Kenntnisstand entwickelt sich immer weiter. Vor diesem Hintergrund werden etwa auch besondere Erfordernisse bei der Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund stärker berücksichtigt. Sexualmedizin ist eine Zusatz-Weiterbildung von Gynäkologinnen und Gynäkologen, die unter anderem die Erkennung, Behandlung und Prävention von Störungen der sexuellen Gesundheit mit all ihren vielseitigen Aspekten umfasst. © BVF e.V / Praxis Dr. Zimmermann-Picht, Stand August 2022.
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Liebe Patientinnen,
wir freuen uns, Ihnen die optimierte Kampagne unseres Berufsverband der Frauenärzte e.V. zur Schwangerenvorsorge vorzustellen. Die Kampagne im 60. Jahr nach der Begründung des Mutterpasses durch Frauenärztinnen und -ärzte und seinen steht unter dem Motto „Deine Frauenärztinnen und -ärzte. Da, wenn alles anders wird“.
Schwangerenvorsorge steht natürlich voll im Focus aber die Kampagne bietet auch Aufklärung zu zahlreichen Schwangerschaftsthemen. Das Leitbild der Kampagne wird begleitet von dem Slogan: „Ich will mehr als ein gutes Bauchgefühl. Ich will Sicherheit. Gut begleitet durch die Schwangerschaft. Ein Überblick.“
Viel Spaß beim SURFEN!